Fördermittel Existenzgründung

Sie planen eine Existenzgründung, um mit Ihrer Geschäftsidee neue Märkte zu erobern? Sie wollen als Unternehmensnachfolger eine etablierte Firma erfolgreich in die Zukunft führen? Sie wollen dieses Vorhaben staatlich fördern lassen? Dann sind Fördermittel genau das Richtige für Sie!

In der Regel versteht man unter dem Begriff der „Fördermittel“ gewerbliche Kredite. Diese Kredite werden einerseits von der bundeseigenen KfW-Bankengruppe vergeben. Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Bundesländern auch eigene Förderinstitute. In Baden-Württemberg sind hier vor allem die L-Bank und die Bürgschaftsbank zu nennen.

Die Förderung bei diesen Krediten drückt sich meist durch tilgungsfreie Anlaufjahre, subventionierte Zinssätze und kostenfreie vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten aus.

Wenn Sie an öffentlichen Fördermitteln interessiert sind, ist es übrigens meist unerheblich, ob Sie gründen oder nachfolgen. Kommen Sie auf uns zu – gerne informieren wir Sie über die derzeit gängigsten Programme.

Die Beantragung der Fördermittel erfolgt in der Regel über das so genannte Hausbankverfahren. Das bedeutet: Fördermittel werden über die Hausbank des Antragstellers eingereicht und ausgezahlt. Der Einsatz öffentlicher Fördermittel bedeutet für die Bank zwar einerseits einen höheren Bearbeitungsaufwand. Andererseits werden bei den Fördermitteln für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger oftmals fehlende Sicherheiten automatisch mitgeliefert. Dies verbessert erheblich die Risikoposition der Bank und macht damit die Begleitung Ihres Vorhabens für die Bank attraktiver und somit wahrscheinlicher.

Unser Tipp: Fordern Sie von Ihrer Bank den Einsatz öffentlicher Fördermittel! Unabhängig vom Förderprogramm kommt als Hausbank jede Bank oder Sparkasse in Frage, die Firmenkundengeschäft betreibt. Üblicherweise ist die Hausbank die kontoführende Bank des Antragstellers. Die Hausbank stellt im Regelfall die komplette Finanzierung des Vorhabens sicher und prüft den Verwendungsnachweis, der bei Abschluss des Vorhabens zu erstellen ist.

Durch unsere langjährige Arbeit als Unternehmensberatung aus Heilbronn mit Gründern und Nachfolgern verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz mit dem Einsatz öffentlicher Fördermittel. Kommen Sie auf uns zu. Im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung. Aber Vorsicht: Nach den meisten Förderrichtlinien muss der Antrag auf öffentliche Finanzierungshilfen unterzeichnet sein, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Erst danach sollten Sie Ihren gewerblichen Mietvertrag unterzeichnen oder einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abschließen. Auch die erste Warenbestellung bzw. Auftragsannahme muss noch zurückgestellt werden.

Es besteht ansonsten die Gefahr, dass Ihr Vorhaben nicht mehr vollständig förderfähig ist. Binden Sie daher MWB Wirtschaftsberatung Heilbronn  bzw. Ihre Bank frühzeitig mit ein. Weitere Fördermittel für Existenzgründung in Form von ECHTEN ZUSCHÜSSEN finden Sie auf unseren Seiten Gründungszuschuss, Gründercoaching und Beratungsförderung.

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